Die Zeiten, in denen jemand per Handschlag eingestellt wurde und am besten am nächsten Tag anfing, sind lange vorbei. Und das ist grundsätzlich auch richtig so. Allerdings ist schon seit längerer Zeit ein Trend zu immer umfangreicheren Arbeitsverträgen festzustellen, „Schuld“ daran ist nicht zuletzt eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die manchmal kleinlich und ein wenig entrückt anmutet.
Für Unternehmen, selbst größere, war es schon bisher schwierig genug, rechtskonforme Arbeitsverträge aufzusetzen. Jetzt ist zusätzliche Vorsicht geboten, da sich die EU der Thematik angenommen hat und neue Standards für Arbeitsverträge vorschreibt.