Die EBA hat am 9. Juli 2026 das endgültige technische Paket für Version 4.3 ihres Berichtsrahmenwerks veröffentlicht. Das Paket setzt die neuen Meldepflichten für Zweigstellen aus Drittländern (TCBs) gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) um und unterstützt die Durchführung einer Datenerhebung zur Risikobewertung durch die Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA).
Das endgültige technische Paket enthält die Standardspezifikationen, einschließlich der Validierungsregeln, des Datenpunktmodells (DPM) und der XBRL-Taxonomien, zur Unterstützung der folgenden Berichtspflichten:
- Endgültiger Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung von Zweigstellen aus Drittländern gemäß Artikel 48l Absatz 1 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD). Der erste Stichtag ist der 31. März 2027.
- Risikobewertungsberichterstattung an die AMLA: Einführung von DPM- und Taxonomie-Komponenten zur Unterstützung der Methodik zur Identifizierung von meldepflichtigen Unternehmen, die unter die direkte Aufsicht der AMLA fallen. Der erste Stichtag ist der 31. Dezember 2026.
Die EBA wird möglicherweise Ende September ein Update („Hotfix“) veröffentlichen, falls aufgrund von Rückmeldungen aus der frühen Umsetzungsphase kritische Klarstellungen oder Anpassungen erforderlich sein sollten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, dringende Probleme umgehend zu beheben, ohne den nächsten vollständigen Veröffentlichungszyklus abzuwarten.
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