Die EBA hat am 7. Juli 2026 ihre finalen Leitlinien zur Zulassung von Kreditinstituten aus Drittländern zur Errichtung einer Zweigstelle eines Drittlandkreditinstituts (TCB) in einem Mitgliedstaat veröffentlicht. Diese Leitlinien wurden durch die Eigenkapitalrichtlinie (CRD6) vorgeschrieben, mit der eine neue Regelung für TCBs eingeführt wurde, und sollen zu einem harmonisierten Zugang zum EU-Markt für Bankdienstleistungen beitragen.
Die EBA hat diese Leitlinien gemäß Artikel 48c Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU ausgearbeitet, der die Behörde dazu verpflichtet, das Verzeichnis der Informationen, die Bewertung und das für den Antrag geltende Verfahren sowie die im Rahmen des Antrags zu verwendenden Formulare und Vorlagen festzulegen. Darüber hinaus müssen die Leitlinien klarstellen, unter welchen Bedingungen sich die zuständige Behörde auf Informationen stützen kann, die der Antragsteller im Rahmen früherer Zulassungsverfahren für die Errichtung von Zweigstellen aus Drittländern (TCBs) vorgelegt hat.
Diese Leitlinien (Final Report on Guidelines on the authorisation of third-country branches) sind Teil der Umsetzung der durch die CRD6 eingeführten neuen Regelung für Zweigstellen aus Drittländern (TCBs) durch die EU.