In diesem Zusammenhang fordern selbst führende KI-Entwickler:innen eine Selbstverpflichtung von KI-Unternehmen und perspektivisch auch eine starke internationale Regulierung dieser Technologie, um die zukünftig von ihr ausgehenden Risiken für die Menschheit einzudämmen. Längst beschäftigt das Thema internationale Formate wie den Europarat, die G20, die OECD und die UN.
Vorreiterin auf dem Pfad der KI-Regulierung ist die EU, die mit der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) den „ersten KI-Rechtsrahmen “ gesetzt hat.
Ziel der KI-VO ist es unter anderem, menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte zu gewährleisten. Die KI-VO verfolgt hierbei einen risikobasierten Ansatz. KI-Systeme werden in Risikoklassen unterteilt, die mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen verknüpft sind. Je größer das Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto höhere Anforderungen haben die verpflichteten Unternehmen zu erfüllen. Die Risikoeinwertung erfolgt anhand des Einsatzzwecks des KI-Systems. In der Folge sind besonders risikobehaftete und unethische Praktiken verboten, wie beispielsweise KI-Systeme, die zur Verhaltensmanipulation eingesetzt werden. Hochrisiko-KI-Systemen, wie etwa solche im Personalbereich, die über Einstellungen oder Kündigungen entscheiden, unterliegen dagegen den in Kapitel 3 der KI-VO aufgeführten Pflichten. Hierzu zählt die Implementierung eines Risikomanagementsystems sowie technischer und organisatorischer Maßnahmen. Beide Elemente sind entscheidend, um einen ethischen Einsatz von KI-Systemen sicherzustellen, denn sie ermöglichen die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Minderung potenzieller Gefahren und Diskriminierungen für Betroffene. Durch strukturierte Verfahren zur Risikoüberwachung werden unbeabsichtigte Diskriminierung, Sicherheitslücken oder fehlerhafte Entscheidungen reduziert. Auch KI-Systeme, die nicht als Hochrisiko-KI-System eingestuft sind, können – abhängig vom Anwendungsfall – spezifische Risiken wie Diskriminierung oder mangelnde Transparenz mit sich bringen. Daher ist es für Unternehmen essenziell, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Grundrechte zu wahren, Transparenz sicherzustellen und den ethischen Einsatz von KI verantwortungsvoll zu gestalten.