Im EU-Amtsblatt vom 27. Juli 2026 ist die "Durchführungsverordnung (EU) 2026/1757 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Meldungen durch Zweigstellen aus Drittländern" veröffentlicht worden.
Die Delegierte Verordnung legt die Meldestichtage, die Einreichungstermine und die Art der Meldungen fest. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die in der CRD entwickelten IT-Lösungen sowie Anweisungen den festgelegten einheitlichen Meldeformaten entsprechen und die erforderlichen Informationen enthalten. Zudem werden die Formate für den Datenaustausch und die Begleitangaben zu den Datenmeldungen festgelegt.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 28. März 2027.