Schon lange hatte die Finanzbranche mit den Neuerungen gerechnet – jetzt ist es so weit: In einer Mitteilung vom 1. Februar 2024 hat die BaFin ihre Einschätzungen zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in Banken und anderen Finanzunternehmen in Deutschland erweitert und gibt Hilfestellungen für beaufsichtigte Unternehmen. Sie erneuert damit das aus dem Jahr 2018 stammende Merkblatt „Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter“.
Der Grund liegt auf der Hand: Es hat sich enorm viel getan in den vergangenen fünf Jahren im Cloud-Umfeld in der Finanzdienstleistungsbranche. Nicht nur der Nutzungsgrad für Cloud-Services bei den Finanzinstituten hat sich erheblich gesteigert, wie unsere jährliche Studie „Cloud Monitor Financial Services“ von Jahr zu Jahr belegt.
Auch die Akteure – ob die Institute, die Cloudanbieter oder die Aufsicht – haben in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit der Technologie gesammelt. Daher war es längst überfällig, die über die Jahre neu entstandenen Regularien von EBA, EIOPA und ESMA zu reflektieren und die Erkenntnisse aus der Praxis sowie aus dem Dialog aller Akteure in eine aktualisierte Aufsichtsmitteilung einfließen zu lassen.
Und nicht zuletzt zeigt die Veröffentlichung: Cloud-Services sind in der Finanzbranche im Alltag angekommen, ihr Einsatz ist normal und hat sogar hohe Bedeutung und Priorität – sie beweist, dass die Cloud ein Commodity-Service geworden und nicht mehr wegzudenken ist.