Mit Rundschreiben Nummer 42/2026 zur Bankenstatistik - Kreditnehmerstatistik: Änderung von Meldepflichten teilt die Bundesbank den Instituten mit, dass die Erhebung zur Erhebung zur vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik wird zum 1. Oktober 2026 eingestellt.
Sollte ein Institut zur Kreditnehmerstatistik meldepflichtig sein, bitten wir Sie, Ihre Meldung letztmalig im Oktober 2026 für das dritte Quartal 2026 einzureichen. Dies betrifft auch etwaige Korrekturmeldungen.
Die Bundesbank weist in diesem Rundschreiben auf ihre Mitteilung Nr. 04/2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 13. Juli 2026, hin.
Das Rundschreiben finden Sie hier.