In der am 13. Juli 2026 veröffentlichten "Aufsichtsmitteilung 04/2026 (VA): Änderungen aus dem Solvency-II-Review" beschreibt die Bafin, wie Versicherer die Entlastungen aus dem Solvency-II-Review schon früh nutzen können.
Ab dem 1. August 2026 können betroffene Unternehmen Voranzeigen und Voranträge einreichen, um bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen eine Einschätzung der Aufsicht zu erhalten. Die neuen Proportionalitätsmaßnahmen richten sich insbesondere an kleine und weniger komplexe Versicherer (SNCUs) sowie bestimmte mittelgroße Versicherungsunternehmen und sollen den aufsichtlichen Aufwand reduzieren. Die überarbeiteten Solvency-II-Vorgaben treten formell zum 30. Januar 2027 in Kraft. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.