„Trump erlässt ohne Rücksicht auf Partner und Gepflogenheiten immer neue Verordnungen.“ Mir scheint, dieses Narrativ hat sich in der Öffentlichkeit und teils sogar bei einigen Steuerexpert:innen fest etabliert.
Ich rate daher dringend, lieber etwas genauer hinzuschauen, bevor wir aus den Maßnahmen des US-Präsidenten unsere Schlüsse ziehen. Das betrifft zum Beispiel die globale Mindeststeuer, auch bekannt als Pillar 2.
Seit Wochen höre ich hierzu immer wieder in den deutschen sowie internationalen Medien und sogar Fachkreisen, Trump sei mit Beginn seiner zweiten Präsidentschaft aus dieser globalen Mindeststeuer ausgestiegen – zum erheblichen Nachteil europäischer und auch deutscher Unternehmen.
Das ist aber nicht korrekt.
Zwar hat Donald Trump in seiner Verordnung vom 20. Januar 2025 zum Global Tax Deal der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erklärt, dieser habe keine Gültigkeit in den USA. Tatsächlich haben die USA – auch wenn sie Mitglied im sogenannten Inclusive Framework der OECD sind und aktiv bei der Ausgestaltung der Regeln mitgewirkt haben – nie endgültig zugestimmt, die globale Mindeststeuer selbst umzusetzen. Der US-Kongress hat die Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens nie verabschiedet.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die USA haben längst eigene Regelungen für eine Mindestbesteuerung. Eine Anpassung an den Global Tax Deal der OECD wäre sehr komplex.