Mit ihrem Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität haben Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundesjustizministerium (BMJV) Vorschläge für die künftige Ausrichtung der staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen vorgestellt. Nach den Plänen sollen Steuerstraftaten künftig früher erkannt, Daten stärker genutzt und Sanktionen konsequenter ausgestaltet werden.
Bislang handelt es sich allerdings um eine politische Absichtserklärung. Die meisten der 26 Maßnahmen erfordern zunächst gesetzliche Grundlagen oder umfangreiche technische und organisatorische Umsetzungen. Dennoch enthält der Aktionsplan Hinweise darauf, welche Themen künftig stärker in den Fokus rücken könnten.
Der Plan steht nicht isoliert. Bereits im Februar 2026 hatte die Bundesregierung einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgelegt. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) beschlossen, das die Organisation und die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität neu ausrichten soll. Hinzu kommen europäische Initiativen zur Geldwäschebekämpfung, darunter die neue Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt. Vor diesem Hintergrund lohnt sich für Unternehmen bereits heute ein Blick auf die politischen Signale.