Neue Regulatorik sorgt oft für zusätzlichen Aufwand – das sind Marktteilnehmer:innen gewohnt. Manchmal aber führen neue Regeln zu Nebeneffekten, die der Gesetzgeber so nicht gewollt haben kann und die dem Kapitalmarktstandort Deutschland unter Umständen sogar nicht dienlich sind. Letzteres ist der Fall bei den Auswirkungen der jüngsten Verschärfung der Fee-Cap-Anforderungen bei der Erteilung des Comfort Letter.
Sie sind Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, kurz FISG, das im Januar 2022 in Kraft getreten ist. Das Ziel des FISG besteht darin, das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken. Unter anderem wurde die Begrenzung der Honorare für zulässige Nichtprüfungsleistungen verschärft, wodurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sichergestellt werden sollte. Unter bestimmten Umständen führt diese Regelung jedoch zu Effekten, die prospektpflichtige Kapitalmarkttransaktionen erschweren können. Denn bei diesen ist es für die Due Diligence der beteiligten Banken praktisch ein Muss, dass der Abschlussprüfer einen Comfort Letter erteilt. Und das kann das verschärfte Fee-Cap verzögern, verteuern oder ganz verhindern.