Wenn es sich um eine deutsche Abspaltung handelt, werden die Anschaffungskosten anteilig nach dem Bezugsverhältnis auf die neuen Aktien verteilt. So geschehen etwa bei Daimler-Aktionär:innen, die im vergangenen Dezember für zwei Daimler-Aktien eine Daimler-Truck-Aktie eingebucht bekamen. Die Folge: Ein steuerpflichtiger Ertrag resultiert aus der Zuteilung an die Anleger:innen nicht.
Bei Abspaltungen im Ausland hingegen, wird es etwas komplexer. Es bestanden bis dato Unklarheiten darüber unter welchen Voraussetzungen eine steuerneutrale Abspaltung vorlag. Die neuen Aktien wurden vielmehr regelmäßig als Sachdividende behandelt – und auf den Gegenwert Abgeltungssteuer einbehalten. Für Anleger:innen bedeutete dies oftmals eine erhebliche Steuerbelastung.
Seit 2021 werden die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von Null bewertet, sodass sich auch hier keine Steuer ergibt. Die Versteuerung erfolgt erst bei Veräußerung dieser Aktien.