Am 4. Dezember 2024 ist der EU Listing Act in Kraft getreten – ein zentrales Reformvorhaben der EU, das die öffentlichen Kapitalmärkte für europäische Unternehmen attraktiver machen soll. Ziel ist es, die Börsennotierung für Unternehmen jeder Größe, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu erleichtern sowie Kosten, Aufwand und Umfang von Prospekten zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität weiterhin gewährleistet bleiben.
Im Zuge dieser Reform wurde auch die Prospektverordnung umfassend überarbeitet. Viele der neuen Regelungen treten jedoch erst am 5. Juni 2026 in Kraft, da sie auf ergänzende technische Standards und delegierte Rechtsakte angewiesen sind. Am 12. Juni hat die ESMA hierzu einen Final Report veröffentlicht. Darin schlägt sie Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 vor, insbesondere zu Struktur und Offenlegungsanforderungen von Prospekten.