Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist in diesem Jahr der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von 1.440 auf 2.000 Euro pro Jahr gestiegen. Das macht die Mitarbeiterbeteiligung noch attraktiver, um Personal zu binden, sagt Carmen Egermann, Senior Managerin im Bereich Global Mobility Services Tax und verantwortlich für den Bereich Reward Services bei KPMG Deutschland, im Gespräch mit Sebastian Gagsch, Manager im Bereich Global Mobility Services Tax bei KPMG.
Doch wie können Mitarbeitende beteiligt werden, ohne dass der Gesellschafterkreis erweitert wird? Eine Option sind Genussrechte, denn dabei werden nicht direkt Unternehmensanteile übertragen. Im Gegensatz zur Übertragung von zum Beispiel GmbH-Anteilen sind Genussrechte außerdem flexibler in ihrer Gestaltung und verursachen weniger administrativen Aufwand. Die Übertragung von Genussrechten muss beispielsweise nicht notariell beurkundet werden.