Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung, die für alle Produkte „mit digitalen Elementen“ gilt. Die Verordnung nimmt also nicht bestimmte Branchen in den Blick, sondern die Produkte – und macht somit für Hardware oder Software, die auf dem Markt in der EU angeboten werden, Vorgaben in Sachen Cybersicherheit.
Jedes Produkt, das direkt oder indirekt mit Geräten oder Netzen kommunizieren kann und auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt wird, muss künftig über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg angemessen sicher sein – von der Planung und dem Design über die Entwicklung und die Lieferung bis hin zur Wartung und der Außerbetriebnahme. Dazu formuliert die Verordnung unter anderem Anforderungen an die Produktentwicklung, an ein wirksames Schwachstellenmanagement und an regelmäßige Sicherheitsupdates.