Kapitalmarktprojekte wie Börsengänge, die Emission von Bonds oder Kapitalerhöhungen erfordern eine intensive und frühzeitige Beschäftigung mit der Erstellung des zugehörigen Wertpapierprospekts. Zum Schutz des Emittenten und der Banken sowie zur Prozesssicherheit bei der Erstellung des Wertpapierprospekts ist ein Comfort Letter unerlässlich und Voraussetzung für Kapitalmarkttransaktionen.
Im Gegensatz zum Wertpapierprospekt selbst richtet sich ein Comfort Letter an einen vergleichsweise kleinen Kreis von Adressaten. Für gewöhnlich ist neben der Emittentin selbst die Emissionsbank der Adressat des Comfort Letters. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Comfort Letter im Grunde unverzichtbar. Kein anderes Mittel verschafft eine vergleichbare Prozesssicherheit und einen Sorgfaltsnachweis durch einen unabhängigen Dritten. Die nach wie vor fehlenden gesetzlichen Vorgaben sind aufgrund seiner unschätzbaren Bedeutung umso bedauerlicher.