Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im September 2022 für Aufsehen gesorgt. Es hatte überraschend entschieden, dass Unternehmen zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit aller Mitarbeitenden verpflichtet sind. Anfangs war nur eine Pressemitteilung bekannt, nun hat das Bundearbeitsgericht die Entscheidungsgründe veröffentlicht.
Hintergrund der BAG-Entscheidung ist das sog. Stechuhr-Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019. Der EuGH hatte den nationalen Gesetzgebern aufgegeben, die Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems zu verpflichten. Seitdem warten deutsche Arbeitgeber auf die Gesetzesänderung – bislang vergeblich. Stattdessen war nun unerwartet das BAG tätig geworden. Es hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einfach in ein bereits seit Langem geltendes Gesetz, nämlich das Arbeitsschutzgesetz, hineingelesen.
Was bedeutet der Beschluss des BAG im Einzelnen für Unternehmen? Das sind die Fakten: