Haben Sie am Mobiltelefon schon die größere Textanzeige eingestellt, damit sie auf dem Display alles gut erkennen können? Oder nutzen Sie – zum Beispiel im Zug oder der U-Bahn – bisweilen die Untertitel bei Videos? Dann sind Sie mit dem Thema digitale Barrierefreiheit bereits vertraut.
Sie ist jetzt auch gesetzlich bindend und stellt besonders Finanzunternehmen vor große Aufgaben. Zum einen sind Finanzdienstleistungen für alle Menschen von großer Bedeutung für die Teilhabe am Leben in Wirtschaft und Gesellschaft. Zum anderen stellen Authentifizierungs- und Sicherheitsvorgaben hohe Anforderungen an die Kundeninteraktion.
Die digitale Teilhabe erhöhen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 in Deutschland in Kraft ist: „Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ müssen gemäß BFSG jetzt barrierefrei gestaltet sein. Konkret bedeutet das, dass alle Unternehmen, die eine eigene Website betreiben, verpflichtet sind, ihren Auftritt im Internet – auch über die zugehörigen Apps – digital barrierefrei zu gestalten.