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      Die Finanzministerkonferenz hat am 10.09.2026 eine Initiative für das sog. Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das neue Verfahren soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. 

      Das aktuelle System der Einfuhrumsatzsteuer führt zu Liquiditätsnachteilen für Importeure. Sie müssen mit der Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll in Vorleistung treten und können sie sich anschließend über ihre Umsatzsteuervoranmeldung erstatten lassen. In anderen EU-Staaten wird die Einfuhrumsatzsteuer dagegen direkt in der Steueranmeldung verrechnet ohne Liquiditätsabfluss.

      Die Initiative zielt darauf ab, dass Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer künftig direkt mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen können. Das Konzept wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und am 20.08.2026 vorgelegt. Die Finanzministerkonferenz hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nötigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.

      Die Umsetzung bedarf entsprechender Gesetzesänderungen auf Bundesebene. 


      Fundstellen: Pressemitteilung Finanzverwaltung NRW v. 10.09.2026

      News-Kategorie: Steuerpolitik

      Veröffentlichungsdatum: 16.09.2026




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