Nach der Sommerpause sind wir zurück und haben für Sie die aktuell wichtigsten Themen zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt und praxisnah aufbereitet.
Den Anfang macht der letzte Teil unserer vierteiligen Serie zu den Nachhaltigkeitsberichten der DAX-40-Unternehmen ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Unternehmen positive Auswirkungen berichten – und inwieweit diese Einordnung mit den Klarstellungen der ESRS (2026) vereinbar ist.
Am 22. Juli 2026 veröffentlichte die EFRAG den Entwurf des ESRS-40a und konkretisiert damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaat-Konzernen. Unser Beitrag ordnet den Anwendungsbereich der § 315h ff. HGB-E ein und erläutert die zentralen Konzepte des Entwurfs, insbesondere den sogenannten Mixed Approach.
Abschließend informieren wir Sie über zwei Veröffentlichungen: Zum einen wurde IDW ERS FAB 7 n. F. Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften verabschiedet; zum anderen wurde ein Entwurf zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht.