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      Das BMF hat den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden. 

      Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen.

      Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren).

      Nach der Gesetzesbegründung sind zur Gewährleistung sachgerechter Steuerlasten für die einzelnen Besteuerungskategorien sowie zur Verstetigung der Tabaksteuereinnahmen die Steuertarife für alle Besteuerungskategorien ab 1. Januar 2027 fortzuentwickeln. Eine Neubemessung soll neben der Gewährleistung zumindest konstanter Steuereinnahmen folgenden Zielen dienen:

      • Schaffung von Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit künftiger Einnahmen aus der Tabaksteuer,
      • Beachtung der Steuergerechtigkeit durch sachgerechte und angemessene Differenzierung der Steuertarife unter den Besteuerungskategorien,
      • Realisierung zusätzlicher Steuereinnahmen durch angemessene Besteuerungsniveaus im Verhältnis zu den Kleinverkaufspreisen,
      • Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Ziel konstanter Steuereinnahmen und den Zielen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und
      • Stärkung des Konsums im Inland versteuerter Tabakwaren und Tabak verwandter Waren.

      Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Die Überarbeitung der derzeitigen Tabaksteuerrichtlinie aus dem Jahr 2011 ist dringend erforderlich, da sie die Besteuerung von neuen Dampf- und Rauchprodukten nicht bzw. nicht sachgerecht abbildet. Die Verhandlungen zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie dauern an. Mit den Inhalten des Gesetzentwurfes erfolge ein substanzieller Beitrag zur Erzielung einer Einigung bei den Verhandlungen zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie im Rat der Europäischen Union. Dabei sei zu berücksichtigen, dass bei den im Gesetzentwurf fixierten Steuertarifen zu beachten ist, dass nach einer Verabschiedung der neuen EU-Tabaksteuerrichtlinie wahrscheinlich eine weitere Anpassung des Tabaksteuergesetzes und ggf. der nationalen Steuertarife erforderlich sein wird, insbesondere wenn die tatsächliche Preisentwicklung der jeweiligen Steuergegenstände deutlicher von der unterstellten Entwicklung abweicht. Soweit die überarbeitete Tabaksteuerrichtlinie bei Verabschiedung eine Besteuerung von Nikotinpouches vorsieht, sei eine nationale Besteuerung solcher Produkte ebenfalls geplant.

      In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen.


      Fundstelle: Regierungsentwurf v. 10.08.2026

      News-Kategorie: Gesetzgebung

      Archiv - Tax News - Kategorie Gesetzgebung

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