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      Das BMF hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027) veröffentlicht.

      Die Lohnsteuer-Richtlinien sind eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmerbesteuerung durch die Finanzämter gewährleistet. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind teilweise veraltet und überarbeitungsbedürftig. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte durch die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 vom 15.12.2022. Auf aktuelle Ereignisse hat die Finanzverwaltung in der jüngeren Vergangenheit vor allem durch den Erlass von BMF-Schreiben reagiert. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind für die Rechtsanwendung aber nach wie vor von erhebli­cher Bedeutung. Es sei daher geboten, die Lohnsteuer-Richtlinien zu überarbeiten, um diese an die aktuellen Entwicklungen in Form von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, BMF-Schreiben und Beschlüssen von Bund und Ländern anzupassen.

      Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung der Lohnsteuer-Richtlinien betreffen folgende Regelungen:

      • R 19.3 Arbeitslohn:
        • Arbeitgeberfinanzierte Feiern: “Übliche” Sachleistungen bei Feiern anlässlich eines runden Geburtstags werden nicht mehr als eigenständiger Sonderfall in Abgrenzung zu anderen Anlässen (wie z.B. Diensteinführung, Amt- oder Funktionswechsel) behandelt und stellen entsprechend keinen Arbeitslohn dar, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) handelt; Umsetzung der jüngsten BFH-Rechtsprechung VI R 18/24 v. 19.11.2025; die bisherigen festen Betragsgrenzen (110 EUR bzw. 60 EUR-Grenze) sind nicht mehr enthalten

        • Parkplätze am Arbeitsplatz: Neu wird ausdrücklich geregelt, dass die Überlassung von Park- oder Einstellplätzen an der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren Nähe grds. kein Arbeitslohn ist, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und der Belegschaft als Gesamtheit zur Verfügung gestellt werden; eine individuelle Zuordnung von einzelnen Parkplätzen ist dabei unschädlich; Zuschüsse zu Parkkosten bleiben dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn
      • R 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG): Erhöhung des pauschal steuerfreien Mindestbetrags für ehrenamtliche Tätigkeiten von 250 € auf 275 € monatlich; bzgl. Aufwandsentschädigungen für gelegentliche Ehrenämter Erhöhung des ohne Einzelnachweis steuerfrei anerkannten Tagesbetrags von 8 € auf 9 €
      • R 3.26 Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG):
        • Begünstigte Auftraggeber: Klarstellung, dass die Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen muss
        • Arbeitgebererklärung: Statt einer jährlichen schriftlichen Bestätigung genügt künftig eine Erklärung in Textform bzgl. einer Berücksichtigung in einem anderen Dienst- oder Auftragsverhältnis, die bis zum Widerruf, maximal drei Jahre, weiterverwendet werden kann
      • R 3.28 Altersteilzeit (§ 3 Nr. 28 EStG): Nachträglich gewährte Leistungen für den Zeitraum der Altersteilzeit bleiben auch nach Beendigung der Altersteilzeit steuerfrei; keine Steuerfreiheit für Ansprüche, die erst nach Ende der Altersteilzeit bzw. nach Erreichen der Regelaltersgrenze entstehen
      • R 3.62 Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (§ 3 Nr. 62 EStG): Vorrangige Nutzung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); für nicht elektronisch verfügbare Beiträge (z. B. Versicherungen von Ehegatten oder Kindern) wird ein Nachweisverfahren über Belege vorgesehen
      • R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung: Streichung von R 9.11 Abs. 8 (Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung)
      • R 19.7 Berufliche Fortbildung: Die bislang erforderliche schriftliche Zusage der Kostenübernahme vor Vertragsabschluss kann künftig in Textform erfolgen
      • R 19.8 Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG): Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) werden ausdrücklich als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge aufgenommen
      • R 39.4 Grenzüberschreitende Arbeitnehmer / Homeoffice-Fälle (§ 49 EStG): Klarstellung, dass auch Vergütungen für Tätigkeiten im Ansässigkeitsstaat oder mehreren anderen Staaten der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen können, wenn Deutschland nach DBA oder zwischenstaatlicher Vereinbarung das Besteuerungsrecht zugewiesen wird; dies betrifft insbesondere Homeoffice-Tage, für nach einer DBA-Bagatellregelung das Besteuerungsrecht in Deutschland verbleibt
      • R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich: Die Negativvoraussetzungen werden erweitert, sodass auch Arbeitnehmer mit Qualifizierungsgeld oder steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 21 EStG das Verfahren künftig nicht nutzen können; zudem werden die neuen Pflegeversicherungs-Beitragsabschläge berücksichtigt
      • R 41c.2 Anzeigepflicht des Arbeitgebers (§ 41c EStG): Anzeigen an das Finanzamt sind künftig elektronisch statt schriftlich zu übermitteln
      • R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte: Der Antrag auf Übertragung der Arbeitgeberpflichten kann künftig in Textform statt schriftlich gestellt werden
      • R 42d.1 Pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 4 EStG): Anpassung der Regelungen zum Nachforderungsbescheid an die neue gesetzliche Ausgestaltung des Pauschalierungswahlrechts
      • R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung: Anpassung an die neue Außenprüfungsordnung; Mitteilung, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt, können künftig ausdrücklich auch elektronisch erfolgen

      Der Bundesrat muss den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 zustimmen, anschließend ist die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erforderlich.

      Die Lohnsteuer-Richtlinien 2027 sollen am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und grds. ab 01.01.2027 anzuwenden sein. Abweichend davon sollen die geänderten steuerfreien Beträge in R 3.12 bereits ab 01.01.2026 anzuwenden sein.


      Fundstelle: Entwurf Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 v. 04.08.2026

      News-Kategorie: Gesetzgebung

      Archiv - Tax News - Kategorie Gesetzgebung

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