Das Bundeskabinett hat eine Startup- und Scaleup-Strategie beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen – von der Gründung bis zur internationalen Skalierung schaffen. Die Strategie enthält rund 150 Maßnahmen, darunter auch steuerliche Maßnahmen.
Die Strategie ziele auf bessere Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups – insbesondere in der Wachstumsphase –, stärke den Transfer von der Forschung in marktfähige Geschäftsmodelle, baue Bürokratie konsequent zurück und setze Impulse für Zukunftstechnologien, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz. Die Bundesregierung nehme zudem erstmals auch Startups aus dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in den Blick.
Wesentlichen steuerlichen Maßnahmen im Überblick:
Steuerliche Erleichterungen für VC-Akteure umsetzen (Kapitel 1.31-1.33): Prüfung der Reduktion der Mindesthaltefrist für veräußerte Wirtschaftsgüter gem. § 6b EStG, Prüfung der Möglichkeiten einer Modernisierung der geltenden Regelungen zur steuerlichen Behandlung von PE-Fonds
Schneller Gründen (Kapitel 4.1+4.2): Vereinheitlichung von digitalen Verfahren zur Unternehmensgründung und Einbindung der steuerlichen Anmeldung, Beschleunigung der Vergabe der Steuernummer
Forschungszulage (Kapitel 4.7): Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung der Forschungszulage
Fachkräfte (Kapitel 6.1, 6.3, 6.7, 6.8) Flexibilisierung hochvergüteter Arbeitsverhältnisse inkl. steuerlicher Privilegierung von Abfindungszahlungen, Prüfung von Erleichterungen bei Remote Work in der EU, weitere Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Ausgestaltung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts.