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      Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das 34 Maßnahmen umfasst, geeinigt. Darin enthalten sind einige steuerliche Vorhaben - nicht nur den Steuertarif betreffend. Die im Vorfeld diskutierte Erhöhung der ErbSt ist nicht enthalten. Die Maßnahmen betreffen folgende Bereiche: Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Gerechtigkeit, Bürokratierückbau.

      Die steuerlichen Maßnahmen im Überblick:

      • Entlastungen zum 01.01.2027 bei der Einkommensteuer, insb. unterer und mittlerer Einkommen
        • Anhebung Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld; voraussichtlich über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung hinaus
        • Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
        • Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer „Rechtsverschiebung“ des Spitzensteuersatzes einhergeht
          • Geltung Spitzensteuersatz ab einem leicht höheren Einkommen (bisher ab 70.000 Euro); unveränderter Spitzensteuersatz von 42 %
        • Anhebung Obergrenze für steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag (§ 3b EStG) bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro, gleichzeitig Beitragsfreistellung des steuerfreien Zuschlags im Regelungsbereich eines Tarifvertrages
        • Volle Entlastungswirkung ab 2028 (Durchschnittsfamilie) um mehr als 600 Euro jährlich; Entlastungsvolumen der Reform insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr
      • Gegenfinanzierung insb. über Veränderung der „Reichensteuer
        • 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (bisher: 277.826 Euro)
        • Neue Stufe: 47 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro
      • Minijobs: Anhebung des Pauschalsteuersatzes von 2 % auf 5 %
      • Steuerliche Privilegierung von Abfindungszahlungen, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird; je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, desto größer der steuerliche Vorteil (Anreiz für einen zügigeren Jobwechsel)
      • Regelung eines alternativen Zerlegungsmaßstabs für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei Rechenzentren; Ziel: Stärkung der Attraktivität von Rechenzentren-Projekten für Kommunen
      • Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % bei gleichbleibendem Höchstvolumen i.H.v. 6.000 Euro (d.h. von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr)
      • Steuervereinfachung: Laufende Gespräche mit Bundesländern
        • Erster Schritt der Koalition
          • Einführung einer automatisch vorausgefüllten, digitalen Steuererklärung
          • Einführung einer Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen
          • Uneingeschränkte Nutzung und Verarbeitung der steuerlichen IdNr. durch SV-Träger (Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen, bessere Fehlervermeidung und Missbrauchsbekämpfung)
        • Bündelung von weiteren Vorschlägen in einem Steuervereinfachungsgesetz bis zum Herbst zur
          • Steuervereinfachung
          • Verbesserung des Optionsmodells
          • Beschleunigung 
      • Risikoorientierte Aufsicht: deutliche Reduzierung der Berichtspflichten; Einführung einer umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen); im Gegenzug stärkere Sanktionierung von Verstößen (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).

      Fundstelle: Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung v. 2.7.2026 

      News-Kategorie: Steuerpolitik

      Veröffentlichungsdatum: 02.07.2026




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