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      Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften (IDW ERS FAB 7 n.F.) verabschiedet.

      Der Entwurf enthält eine Klarstellung der Eigenkapitalqualifikation von Gesellschaftermitteln. Mittel, die in den Kapitalanteilen oder in einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage erfasst sind, erfüllen stets das Kriterium des Verlustdeckungspotenzials, da sie uneingeschränkt zur Verlustverrechnung herangezogen werden können. Für sonstige, insbesondere darlehensweise überlassene Mittel setzt die Qualifikation als Eigenkapital neben der Verlustteilnahme zusätzlich deren Nachrangigkeit voraus. Solche Mittel sind innerhalb des Eigenkapitals in einem gesonderten Posten und nicht als Kapitalanteile oder gesamthänderisch gebundene Rücklage auszuweisen.

      Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

      Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30. September 2026 abgegeben werden.

      Den Entwurf kann hier herunterladen werden.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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