Das Bundesverfassungsgericht hat die mündlichen Verhandlungen für die zwei anhängigen Verfahren zur Erbschaftsteuer terminiert (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Sie finden statt am 12.10.2026 um 14 Uhr und am 13.10.2026 um 10 Uhr. Damit kann aller Voraussicht nach nicht mehr mit einer Urteilsverkündung in 2026 gerechnet werden. In der Regel vergehen zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung vier bis fünf Monate.
Im Verfahren 1 BvF 1/23 (12.10., 14 Uhr) geht es um das Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung zu den Vorschriften betreffend die Bewertung von Grundbesitz (§ 12 Abs. 3 ErbStG), die persönlichen Freibeträge (§ 16 Abs. 1 ErbStG) sowie die Steuersätze (§ 19 Abs. 1 ErbStG).
Das Verfahren 1 BvR 804/22 (13.10., 10 Uhr) betrifft eine mögliche Ungleichbehandlung von nicht begünstigtem Privatvermögen gegenüber erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen sowie bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang betrieblichen Vermögens.