Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf eines Moduls IFRS 3 – M3 zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50) verabschiedet. Das finale Modul soll den bislang in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) enthaltenen Abschnitt 3 (konzerninterne Umstrukturierungen) ablösen.
Das Modul befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle entweder durch Einbringung der Anteile, Verschmelzung oder Veräußerung des gesamten Reinvermögens eines Tochterunternehmens an das andere Tochterunternehmen übergehen. Die einzige wesentliche Änderung gegenüber IDW RS HFA 2 ist eine Anpassung an die zwischenzeitlich geänderte national wie international herrschende Meinung, wonach bei Anwendung der Buchwertfortführungsmethode (sog. predecessor accounting) im Teilkonzernabschluss des übernehmenden Rechtsträgers – neben den Konzernbuchwerten eines übergeordneten Mutterunternehmens – nunmehr auch die Übernahme der IFRS-Buchwerte aus dem Einzelabschluss des übertragenen Rechtsträgers für zulässig erachtet wird.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden.
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.