Das BMF hat eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen den Anwendungserlass zu § 146a AO aufgrund der (grundsätzlich) am 1. Februar 2026 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung.
Die Änderungen betreffen insb. folgende Themenbereiche:
- Mindestangaben auf einem Beleg i. S. d. § 146a AO: Belegangaben im strukturierten Teil einer E-Rechnung und Anforderungen an die Aufnahme der Informationen in einem QR-Code bzw. dem strukturierten Teil einer E-Rechnung
- Erfüllung der Belegfunktion bei E-Rechnungen, die mit Hilfe von externen Dienstleistern erstellt und versendet werden
- Anforderungen an den Beleg – Mindestangaben bei E-Rechnungen
- Mitteilungspflicht in den Fällen der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technik nach § 9 KassenSichV
- Zeitlicher Anwendungsbereich für Wegstreckenzähler
- Anforderungen an den Beleg bei Wegstreckenzählern.