Zurück zur Inhaltsseite

      Das BMF hat eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen den Anwendungserlass zu § 146a AO aufgrund der (grundsätzlich) am 1. Februar 2026 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung.

      Die Änderungen betreffen insb. folgende Themenbereiche:

      • Mindestangaben auf einem Beleg i. S. d. § 146a AO: Belegangaben im strukturierten Teil einer E-Rechnung und Anforderungen an die Aufnahme der Informationen in einem QR-Code bzw. dem strukturierten Teil einer E-Rechnung
      • Erfüllung der Belegfunktion bei E-Rechnungen, die mit Hilfe von externen Dienstleistern erstellt und versendet werden
      • Anforderungen an den Beleg – Mindestangaben bei E-Rechnungen
      • Mitteilungspflicht in den Fällen der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technik nach § 9 KassenSichV
      • Zeitlicher Anwendungsbereich für Wegstreckenzähler
      • Anforderungen an den Beleg bei Wegstreckenzählern.

      Fundstelle: BMF-Schreiben v. 17.03.2026

      News-Kategorie: Finanzverwaltung

      Veröffentlichungsdatum: 25.03.2026




      attach_email

      Neuigkeiten und Entwicklungen im Steuerrecht

      Archiv - Tax News - Kategorie Finanzverwaltung

        No content available

        No results match your current settings

        Server-Fehler

        Aufgrund eines Server-Fehlers wurde Ihre Suche nicht abgeschlossen. Bitte versuchen Sie es später erneut.