Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ veröffentlicht.
Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland das sog. Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Damit wurden die europäischen Vorgaben (DAC7-Richtline) in Deutschland umgesetzt, die Plattformbetreiber zur jährlichen Meldung von Informationen über Umsätze, die von Anbietern über ihre Plattformen erzielt wurden, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet. Das BZSt leitet diese Informationen an die zuständigen Behörden in EU-Mitgliedstaaten weiter.
Um künftig auch mit Drittstaaten Informationen zu Plattform-Umsätzen austauschen zu können, hat Deutschland am 26. November 2024 eine entsprechende Mehrseitige Vereinbarung (DPI MCAA) unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Zusatzvereinbarung eingeholt werden.
Das Umsetzungsgesetz besteht aus nur zwei Artikeln. In Artikel 1 wird der von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zugestimmt. Die Mehrseitige Vereinbarung wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung dem Gesetz angefügt. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Die Mehrseitige Vereinbarung wurde bislang neben der Bundesrepublik Deutschland auch unterzeichnet durch
- Argentinien
- Belgien
- Bulgarien
- Kolumbien
- Costa Rica
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Griechenland
- Island
- Irland
- Italien
- Kanada
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Tschechien
- Ungarn
- das Vereinigte Königreich
- Zypern.
Es ist zudem beabsichtigt, auch mit Staaten, die die Mehrseitige Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt zeichnen, Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden, auszutauschen.