Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ veröffentlicht.
Seit 2017 erfolgt auf Basis des von der OECD entwickelten gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) ein Informationsaustausch über Finanzkonteninformationen in Steuersachen, an dem mittlerweile über 90 Staaten beteiligt sind. Dieser weltweite automatische Informationsaustausch soll die erforderliche Transparenz herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen abzusichern.
Am 26. November 2024 hat Deutschland die Zusatzvereinbarung zum CRS unterzeichnet. Die Zusatzvereinbarung erweitert den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. Diese Daten müssen künftig von Deutschland erhoben und als zusätzlicher Bestandteil automatisch an die anderen Vertragsstaaten übermittelt werden.
Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Zusatzvereinbarung eingeholt werden.
Das Umsetzungsgesetz besteht aus nur zwei Artikeln. In Artikel 1 wird der von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Zusatzvereinbarung zugestimmt. Die Zusatzvereinbarung wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung dem Gesetz angefügt. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.