Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 17. Februar 2026 das Public Statement „Reshaping performance: Implementation of IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht. Mit dem Statement setzt sich die ESMA für eine qualitativ hochwertige, einheitliche und rechtzeitige Umsetzung des neuen Standards in Europa ein.
Die Implementierungshinweise der ESMA betreffen folgende Bereiche:
1. Umsetzung der Anforderungen von IFRS 18 in Abschlüssen ab 2027
Die ESMA erinnert an die zentralen Neuerungsbereiche des IFRS 18 (geänderte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Angaben zu Management-defined performance measures (MPMs) sowie Regeln zur Verortung von Informationen, Aggregation und Bezeichnung) und gibt Hinweise zur Anwendung der neuen Regelungen. Beispielsweise in Bezug auf die GuV-Struktur listet die ESMA die von den neuen Klassifizierungsregeln besonders betroffenen Sachverhalte auf, rät zur Vorsicht bei Darstellung von zusätzlichen Zwischensummen in der GuV und fordert eine inhaltsgetreue Bezeichnung aller Posten. Im Hinblick auf die MPMs stellt die ESMA fest, dass die IFRS 18-Anforderungen insgesamt konsistent zu den ESMA-APM-Guidelines sind, und weist auf die aktualisierten Fragen und Antworten zu den APM-Guidelines hin, in denen das Zusammenspiel zwischen MPMs und APMs erläutert ist.
2. Kommunikation der erwarteten Auswirkungen in Abschlüssen vor 2027
Die ESMA erwartet eine frühzeitige und transparente Kommunikation der erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung (ggf. auch bereits in Zwischenabschlüssen des Jahres 2026). Diesbezügliche Angaben können nach der Erwartung der ESMA umfassen: wesentliche Ermessensentscheidungen bei Erstanwendung, anzuwendende Rechnungslegungsmethoden und geplante Ausübung von Wahlrechten, erwartete Änderungen der GuV-Struktur, Einschätzung bzgl. des Vorliegens von bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten, Angaben zu Performance-Kennzahlen, die voraussichtlich die MPM-Definition erfüllen werden, und zu erwarteten Änderungen bei der Nutzung von Kennzahlen in der externen Kommunikation.
3. Interaktion zwischen IFRS 18 und ESEF-Berichterstattung
Die ESMA macht ferner darauf aufmerksam, dass die Anwendung von IFRS 18 weitreichende Änderungen bei der XBRL-Auszeichnung der GuV haben wird und rät dazu ein, sich frühzeitig mit den mit IFRS 18 einhergehenden Änderungen der ESEF-Taxonomie zu befassen.
Das Public Statement kann auf der Webseite der ESMA heruntergeladen werden.