Zurück zur Inhaltsseite

      Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten (IDW ERS FAB 22) verabschiedet.

      Die finale Verlautbarung soll den derzeit gültigen IDW RS HFA 22 ersetzen.

      Der Entwurf stellt bei der Beurteilung der Trennungspflicht von strukturierten Finanzinstrumenten nunmehr im Wesentlichen auf ein auf dem handelsrechtlichen Imparitätsprinzip beruhendes Konzept ab. Erleichtert werden soll damit u.a. die Beurteilung neuartiger Finanzinstrumente wie etwa solcher mit nachhaltigkeitsbezogenen Ausstattungsmerkmalen.

      Eine ggfs. getrennte Bilanzierung von Basisinstrument und eingebettetem Derivat hängt nach dem Entwurf im Wesentlichen von zwei Fragen ab:

      • Weist das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument andersartige Risiken auf?
        und
      • Können bilanziell zu berücksichtigende vorhersehbare Risiken und Verluste aus dem Basisinstrument oder dem eingebetteten Derivat durch eine Wertsteigerung des jeweils anderen Instruments vollständig oder teilweise kompensiert werden?

      Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden.

      Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

      attach_email

      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

      KPMG Express Accounting News - Archiv

      Themensammlung der Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

      Wassertropfen auf Pflanze

      Ihre Ansprechperson

      Prof. Dr. Hanne Böckem

      Partner, Audit, DPP

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft