Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 11. Dezember 2025 Änderungen an den Angabeanforderungen zu Treibhausgasemissionen in IFRS S2 Klimabezogene Angaben veröffentlicht. Hiermit reagiert der Standardsetter auf einige spezifische Herausforderungen bei der Umsetzung der Anforderungen durch die Anwender.
Die Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der berichteten Informationen erhalten:
- Klarstellung der Möglichkeit, die Scope 3 Emissionen der Kategorie 15 auf finanzierte Emissionen zu beschränken
- Möglichkeit der Verwendung alternativer Klassifizierungssysteme bei der weiteren Aufschlüsselung der Informationen zu finanzierten Emissionen
- Klarstellung der Verfügbarkeit einer Befreiungsmöglichkeit zur Anwendung des Treibhausgasprotokolls, sofern nur ein Teil eines Unternehmens zur Anwendung anderer Methoden verpflichtet ist
- Einführung einer Befreiung von der Verwendung der Werte für das Treibhauspotenzial aus dem jüngsten IPCC-Bewertungsbericht für die Umrechnung von Treibhausgasemissionen.
Von Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht in Einklang mit den ISSB-Standards aufstellen, sind die Änderungen erstmalig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2027 anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der ISSB-Standards ist für Deutschland momentan nicht vorgesehen. Davon unberührt können Unternehmen die Standards freiwillig (zusätzlich) anwenden.
Der Entwurf der Änderungen sowie weitere Materialien können über die Webseite der IFRS Foundation heruntergeladen werden.