Der FAB hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 42) verabschiedet.
Die finale Verlautbarung soll den aus dem Jahr 2012 stammenden IDW RS HFA 42 ersetzen.
Der Entwurf enthält Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinien (UmRUG), insbesondere zur Bilanzierung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen aufgrund der neuen §§ 305 bis 319 UmwG und zu den bilanziellen Konsequenzen eines Nachteilsausgleichs bei nicht angemessenem Umtauschverhältnis der Anteile.
Neu eingefügt wurden Aspekte des Umgangs mit In-Sich-Geschäften während der Für-Rechnung-Phase, mit Fehlern in der Schlussbilanz, mit sogenannten schuldrechtlichen Aufgeldern und mit Gewinnabführungsverträgen. Daneben erfolgen Klarstellungen in allen Abschnitten der Verlautbarung.
Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30. April 2026 abgegeben werden.
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.