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      Der Bankenausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 7. Oktober 2025 den IDW RS BFA 2 n.F. zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand verabschiedet.

      Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung thematisiert Zweifelsfragen bei der Zuordnung, Bewertung und Umwidmung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (§ 340e Abs. 3 und 4 HGB). Zudem werden Fragen zum Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus diesen Finanzinstrumenten sowie zu den Anhangangaben nach HGB und Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) adressiert.

      Dieser ersetzt die bisherige Fassung vom 3. März 2010. Er ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.

      Die überarbeitete Version bringt auch aktualisierte Aussagen zum Begriff des Finanzinstruments nach §§ 340c und 340e HGB, bei der Definition von Derivaten sowie bei der Umwidmung in bzw. aus dem Handelsbestand mit sich.

      Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS BFA 2 n.F. wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben. Die Verlautbarung wird in Heft 11/2025 der IDW Life veröffentlicht.

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