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      Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von globalen Ereignissen wie geo- und wirtschaftspolitischen Konflikten (wie zuletzt bspw. die Verhängung von Zöllen auf Importe in die USA), Pandemien und Naturkatastrophen, die zu einer erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit führen, hat sich das IDW mit ausgewählten Fragestellungen zur Halbjahresfinanzberichterstattung nach den IFRS zum 30.06.2025 befasst.

      In dem fachlichen Hinweis vom 27.06.2025 werden neben möglichen Auswirkungen auf potenziell betroffene Abschlussposten auch ausgewählte Bilanzierungssachverhalte adressiert.

      Das Schreiben umfasst Hinweise zu:

      • Vorräten und Sachanlagevermögen
      • Werthaltigkeitsprüfungen
      • Ertragsteuern
      • Finanzinstrumenten
      • Verbindlichkeiten (in Verbindung mit covenants)
      • Rückstellungen
      • Umsatzrealisierung
      • Angaben zu Ermessensentscheidungen und Annahmen
      • Aktualisierung von Angaben über Gegebenheiten am Abschlussstichtag
      • Going Concern

      Der fachliche Hinweis ist auf der Homepage des IDW abrufbar.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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      Themensammlung der Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung
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      Prof. Dr. Hanne Böckem

      Partner, Audit, DPP

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