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      Der Rat der Europäischen Union hat am 11.03.2025 diverse Rechtsakte gebilligt, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer (MwSt) an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.

      Dieses Paket an MwSt-Vorschriften soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs beitragen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern.

      Das damit angenommene Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung und führt zu Änderungen bezüglich drei verschiedener Aspekte des Mehrwertsteuersystems:

      • bis 2030 vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen
      • Verpflichtung von Online-Plattformen zur Zahlung von MwSt für Kurzzeitvermietung von Unterkünften und für Personenbeförderung in den meisten Fällen, in denen einzelne Dienstleistungserbringer keine MwSt erheben
      • Verbesserung und Ausweitung der einzigen Anlaufstellen für die MwSt im Internet, damit Unternehmen nicht in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, eine kostspielige MwSt-Registrierung vornehmen müssen.

      Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung und die Durchführungsverordnung sind danach unmittelbar anwendbar. Die Richtlinie muss hingegen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden.

      Zum Hintergrund:

      Die Kommission hatte am 08.12.2022 das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vorgelegt, das drei Vorschläge umfasst:

      • Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter
      • Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
      • Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich der Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen.

      Fundstelle: Rat der Europäischen Union Pressemitteilung v. 11.03.2025

      News-Kategorie: EU-Recht

      Veröffentlichungsdatum: 11.03.2025


      Weiterführende Informationen:

      • Rat der Europäischen Union Pressemitteilung v. 11.03.2025 (Rat der Europäischen Union)
      • Hintergrund: Mehrwertsteuer in der EU (Rat der Europäischen Union)


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