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      • Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im nationalen und internationalen Kontext
      • Bestimmung der Sozialversicherungszugehörigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 
      • Optimierung des Versicherungsschutzes von Expatriates
      • Minimierung von Beitragsbelastungen
      • Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen zur Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts 
      • Berechnung von Anwartschaften auf Geldleistungen (z.B. Altersrente)
      • Bewertung von im In- und Ausland zurückgelegten Versicherungszeiten
      • Beratung über Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei fehlender sozialer Absicherung
      • Unterstützung bei Betriebsprüfungen zum Schutz vor unberechtigten Beitragsforderungen
      • Vergleich einzelstaatlicher Sozialversicherungssysteme mit Rücksicht auf das unterschiedliche Sozialleistungsniveau
      1. Ausbildung und Qualifikationen

        Rentenberater für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung

        Dipl. Verwaltungswirt (Fachbereich Sozialversicherung)