Auf rund 49.000 große Unternehmen in der EU koommen in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen in ihrer Berichterstattung zu. Gestaffelt bis 2026 werden diese Unternehmen zur Anwendung der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet. Neben einer Welle an neuen Berichtsanforderungen hinsichtlich anzugebender Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht, weitet sich auch die Prüfungspflicht auf diese Nachhaltigkeitsinformationen aus.
Der Fokus im Erstellungsprozess von Jahres- und Konzernabschlüssen liegt damit nicht mehr nur auf Themenkomplexen wie Umsatzerlöse, Pensionsrückstellungen, Impairment und Derivate. Informationen über völlig andere „Währungen“ wie beispielsweise Tonnen CO2-Emissionen, Arbeitsunfälle, Menschenrechtsbedingungen, Einsatz schädlicher Substanzen oder Abfalldaten müssen gesammelt im Lagebericht offengelegt werden. Die Herausforderungen an die Organisation und Governance eines Unternehmens sind weitreichend. Klar ist, die Richtlinie der EU-Kommission ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Dem Wert Nachhaltigkeit wird nun eine deutliche größere Rolle in den Abschlussprüfungen und Berichten eingeräumt.
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