Unternehmen müssen nachhaltig handeln. Tun sie das nicht, können Bußgelder, Rufschädigung und Nichtberücksichtigung bei Vergabeverfahren die Folge sein. Auch Nachteile beim Börsengang und bei Immobiliengeschäften sind möglich.
Eine ESG-Strategie ist heute unverzichtbar – sowohl in der externen Beziehung zu Kunden als auch im internen Verhältnis zu Mitarbeiter:innen. ESG bedeutet Umweltschutz (Environmental), soziale Gerechtigkeit (Social) und gute Unternehmensführung (Governance). Auch im Arbeitsalltag taucht der Begriff ESG immer häufiger auf. Denn inzwischen stehen auch hier konkrete Handlungspflichten hinter den drei Buchstaben.
Das sind die ESG-relevanten Themen für das Arbeitsrecht: