Union und SPD haben im Koalitionsvertrag formuliert, dass sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abschaffen wollen.
Diese Formulierung ist jedoch unglücklich gewählt.
Fakt ist, dass Deutschland bis 2027 die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) umsetzen muss. Diese schreibt Sorgfaltspflichten für Lieferketten vor, die zum Teil sogar strenger sind als die aktuellen deutschen Regeln. Mit dem ersten Omnibus-Paket hat die EU-Kommission zwar eine Abschwächung der CSDDD vorgeschlagen. Aber auch dadurch ergäben sich für deutsche Unternehmen kaum Erleichterungen gegenüber der jetzigen Rechtslage. Eine Entscheidung über den Vorschlag soll in Brüssel im Laufe des Jahres 2025 fallen.
Was also bedeutet die Ankündigung im Koalitionsvertrag tatsächlich?
Konkret geplant ist lediglich, die Berichtspflicht des LkSG aufzuheben und weitgehend auf Sanktionen zu verzichten. Außerdem soll das künftige deutsche CSDDD-Umsetzungsgesetz nicht Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sondern Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung heißen.
Große Erleichterungen bringt der Koalitionsvertrag für deutsche Unternehmen also kaum.
Dennoch sollten Unternehmen die nationale und europäische Gemengelage genau kennen, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Das sind die Fakten zur CSDDD und dem noch zur Abstimmung stehenden Omnibus-Richtlinie: