Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Juni 2023 in Kraft. Noch immer haben es nicht alle betroffenen Unternehmen umgesetzt. Dabei ist der Aufwand gar nicht so groß. Und wenn man ein paar Dinge beachtet, kann ein Hinweisgeberschutzsystem ein echtes Erfolgsmodell werden.
Deswegen haben auch viele Unternehmen nicht gewartet, bis Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden (Whistleblower), in nationales Recht umsetzt, sondern haben schon vorher Whistleblowing-Hotlines etabliert. Interne Meldekanäle sind in großen Unternehmen längst Teil des Compliance-Management-Systems. Der Grund: Für Unternehmen ist es unerlässlich, von internen Rechtsverstößen zu erfahren, um diese abstellen zu können. Doch auch Unternehmen, die schon Meldestellen haben, müssen die Vorgaben des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes beachten und vorhandene Systeme gegebenenfalls anpassen. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beziehungsweise der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD fallen, sollten die Meldemechanismen sinnvoll verknüpfen.