Country-by-Country-Reporting
Die neuen Berichtspflichten treffen alle international tätigen Unternehmensgruppen
Die neuen Berichtspflichten treffen alle international tätigen Unternehmensgruppen
International operierende Unternehmen stehen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung vor großen Herausforderungen. So haben die OECD- und G20-Staaten bereits in 2013 die Initiative zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (“Base Erosion and Profit Shifting - BEPS”) zu Lasten des internationalen Steueraufkommens ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiative erarbeiten die Finanzverwaltungen der OECD-Staaten einen Maßnahmenplan mit konkreten Vorschlägen zur Bekämpfung unerwünschter Steuerplanung.
Das sog. Country-by-Country-Reporting (kurz CbCR) ist Bestandteil des Maßnahmenplans und dient dem Ziel der Schaffung von mehr Transparenz im Kampf gegen internationale Steuerplanung. Die Einführung des CbCR für internationale Gruppen mit Mutterunternehmen in den OECD- und G20-Staaten ist nicht mehr umkehrbar. Die OECD sieht die Einführung der Berichtspflichten erstmals für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.Januar 2016 beginnen, vor.
Angesichts der drohenden Doppelbesteuerungsrisiken sowie der Herausforderungen, die eine neue Compliance-Verpflichtung mit sich bringt, sollten betroffene Unternehmen möglichst frühzeitig die Auswirkungen des CbCR für ihr Unternehmen analysieren.
KPMG unterstützt Sie dabei mit einem interdisziplinären Team aus Experten für Verrechnungspreise/internationales Steuerrecht, Business Intelligence/Data Analytics sowie Prozesse der Steuerabteilung.
Oliver Mattern
Partner, International Transaction Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft