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Entwurf für eine Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Das BMF hat dem Bundesrat den Entwurf für eine Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer-Bericht-Verordnung - MinStBV) zugeleitet.

Das BMF ist nach § 99 Abs. 3 MinStG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die internationalen Vorgaben zum Mindeststeuer-Bericht in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung regelt den Anwendungsbereich (§1), Begriffsbestimmungen (§ 2), die zuständige Behörde (§ 3), die Abschnitte des Mindeststeuer-Berichts (§ 4), den Informationsaustausch und Verteilungsansatz (§ 5), eine vereinfachte Berichterstattung in der Übergangszeit (§ 6) und das Erstellen des Mindeststeuer-Berichts (§ 7). Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Fundstelle: BR-Drs. 610/25 

News-Kategorie: Gesetzgebung