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Aufhebung der Freizone Cuxhaven und Änderung weiterer Vorschriften beschlossen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften am 06.11.2025 in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen.

Das Gesetzesvorhaben umfasst neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Hierzu gehörten insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften. Zeitgleich werden die Bußgeldrahmen des ZollVG für alle Zuwiderhandlungen auf mindestens 30.000 Euro angehoben und damit ein Gleichklang mit den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetz geschaffen.

Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) nach § 57 Energiesteuergesetz wird wieder eingeführt, um die Energiesteuerlast für landwirtschaftliche Unternehmen bei den Energiepreisen nicht zu erhöhen.

Darüber hinaus werden weitere überwiegend redaktionelle Änderungen zur Anpassung der Abgabenordnung, des ZollVG und des TrZollG an den Unionszollkodex und die Aktualisierung von Verweisen vorgenommen.

Fundstelle: BT-Drs. 21/2632

News-Kategorie: Gesetzgebung