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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung - Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Stellung genommen. 

Das Gesetz dient insbesondere dazu, den mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 eingeschlagenen Weg der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hin zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln, um die Aufgabenwahrnehmung der FKS im Sinne einer qualitativen Verdichtung zielgerichteter, moderner, digitaler und schlagkräftiger auszurichten. 

Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf auch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken) und zu Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten.

Der größte Teil der Stellungnahme des Bundesrats bezieht sich auf das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (insb. Erweiterung der Befugnisse von nach Landesrecht zuständigen Behörden). 

Daneben fordert der Bundesrat zur Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine Übergangsregelung zu der durch das JStG 2024 erfolgten Abschaffung der Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG a.F.) (für Gegenstände, die vor dem 1. Januar 2026 eingelagert und zum 1. Januar 2026 noch nicht ausgelagert worden sind). Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf Unionsebene für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen die dem Gemeinwohl dienenden Steuerbefreiungen in Artikel 137 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie aufzunehmen und somit optionsfähig auszugestalten.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

  • Fortentwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hin zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde
  • Gesetzliche Grundlage für die weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes der FKS
  • Anpassung des Katalogs der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) an aktuelle Entwicklungen
  • Modernere und stärker digitale Prüfungen der FKS
  • Präzisierung Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken vorrangig nach dem Verhältnis der Nutzflächen (§ 15 Abs. 4 Satz 4 UStG-E)
  • Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten dauerhaft auf zehn Jahre (Art. 97 § 19a Abs. 3 EGAO-E, § 257 Abs. 4 HGB-E).

Im nächsten Schritt hat die Bundesregierung Gelegenheit, sich zu der Stellungnahme zu äußern. Daran schließen die Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag an.

Fundstelle: Stellungnahme Bundesrat sowie Regierungsentwurf  

News-Kategorie: Gesetzgebung