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Geändertes DBA mit den Niederlanden verkündet

Das Umsetzungsgesetz zum Protokoll zur Änderung des DBA Niederlande wurde am 23.10.2025 im BGBl. verkündet (BGBl. II 2025, Nr. 270).

Mit der Verkündung im BGBl. ist das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland abgeschlossen.

Mit dem Änderungsprotokoll wird eine sogenannte Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte in das Abkommen implementiert. Innerhalb der Grenzen dieser Bagatellregelung führt insbesondere eine gelegentliche Arbeitsausübung im Homeoffice nicht zu einem Wechsel oder einer geänderten Aufteilung des Besteuerungsrechts. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist eine vergleichbare Regelung in dem Änderungsprotokoll vorgesehen.

Darüber hinaus werden mit dem Änderungsprotokoll Anpassungen des Abkommens an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zur Reduzierung von Auslegungsstreitigkeiten und an zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts vorgenommen. Dies aktualisiert die abkommensrechtliche Behandlung deutscher und niederländischer Investmentfonds, insbesondere im Hinblick auf die deutsche Investmentsteuerreform und den Real Estate Investment Trust.

Zudem werden auch die Rechtsfolgen der neu eingeführten Option der Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a Körperschaftsteuergesetz im Abkommen nachvollzogen.

Das Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Niederlande sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.

Fundstelle: Regierungsentwurf sowie Bundesgegsetzblatt 

News-Kategorie: Gesetzgebung