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BMF zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG neu gefasst.

Die Regelungen zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG wurden zuletzt durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 modifiziert. Es wurden der zeitliche Anwendungsbereich der Sonderabschreibung verlängert und die maßgeblichen Kostenbezugsgrößen (Baukostenobergrenze und maximale Bemessungsgrundlage) aufgrund der veränderten Realitäten im Bausektor angehoben.

Das neu gefasste Schreiben vom 21. Mai 2025 behandelt folgende Themenbereiche:

  1. Einkommensteuerrechtliche Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG (u. a. Fördergebiet, -zeitraum und -objekt, Nutzungsvoraussetzung, Baukostenobergrenze, Bemessungsgrundlage, Einhaltung der Nutzungsvoraussetzung)
  2. Beihilferechtliche Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG
  3. Prüfungserfordernisse für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Das neu gefasste Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt die BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 (BStBl I S. 623), vom 21. September 2021 (BStBl I S. 1805) und vom 29. Mai 2024 (BStBl I S. 907).

Fundstellen: BMF-Schreiben v. 21.05.2025 

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