BFH: Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
Mit Urteil vom 23. Januar 2025 (Az. III R 33/24) entschied der BFH, dass Kosten, die ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen (wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten), nicht von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst werden.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil. Die Entscheidung schließt an das Urteil des BFH vom 18.06.2024 (VIII R 32/20) an.
Im aktuell entschiedenen Fall war die Behandlung von Fährkosten im Zusammenhang mit der Besteuerung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw streitig. Der Kläger versteuerte die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw nach der 1 %-Regelung. Für den Transport des Dienstfahrzeugs auf einer Fähre während einer Urlaubsreise fielen im Streitjahr Kosten an, die der Kläger getragen hat.
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dieses den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Insoweit liegt kein Arbeitslohn vor. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (nutzungsabhängige) Kosten (zum Beispiel Kraftstoffkosten) des betrieblichen Pkw übernimmt. Dabei mindern jedoch nur solche vom Arbeitnehmer vertraglich übernommenen und getragenen Aufwendungen den Nutzungsvorteil, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.
Dazu gehören Kosten nicht, die wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen. Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet vielmehr einen eigenständigen geldwerten Vorteil.
Fundstelle: BFH-Urteil III R 33/24
News-Kategorie: Rechtsprechung
Veröffentlichungsdatum: 23.05.2025
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