Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

VAT Newsletter April 2025

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Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich rund sechs Wochen nach der Bundestagswahl auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch die Ministerien wurden zwischen den Parteien verteilt. Das Bundesfinanzministerium ist für die SPD vorgesehen.

Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl von steuerpolitischen Maßnahmen. Allerdings stehen alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt.

Nachfolgend fassen wir die wesentlichen umsatzsteuerpolitischen Vorhaben der Regierungskoalition zusammen:

  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent.
  • Schaffung von Bereichsausnahmen für Forschung unter anderem im Umsatzsteuergesetz.
  • Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
  • Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.
  • Weitgehende Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.

Der CSU-Vorstand hat den Koalitionsvertrag am 12. April 2025 angenommen. Die CDU hat dem Koalitionsvertrag auf einem kleinen Parteitag am 28. April 2025 zugestimmt. Die Mitglieder der SPD haben sich in der Mitgliederbefragung bis zum 29. April 2025 für den Koalitionsvertrag ausgesprochen.

Friedrich Merz (CDU) könnte somit Anfang Mai  ̶  aktuell geplant am 6. Mai  ̶  im Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden.

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